UGB
Gliederung
Viertes Buch Unternehmensbezogene Geschäfte
Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft.
§ 399 Befriedigung aus Forderungen
Aus den Forderungen, welche durch das für Rechnung des Kommittenten geschlossene Geschäft begründet sind, kann sich der Kommissionär für die im § 397 bezeichneten Ansprüche vor dem Kommittenten und dessen Gläubigern befriedigen.
§ 399 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
…§ 399. Aus den Forderungen, welche durch das für Rechnung des Kommittenten geschlossene Geschäft begründet sind, kann sich der Kommissionär für die im § 397 bezeichneten…
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