BundesrechtBundesgesetzeUnternehmensgesetzbuchViertes Buch Unternehmensbezogene GeschäfteZweiter Abschnitt Warenkauf§ 378

§ 378 Rügeobliegenheit bei Falschlieferung oder Mengenfehlern

In Kraft seit 01. Januar 2007
Up-to-date