§ 4 Rechtsform — UG
Die Universitäten sind juristische Personen des öffentlichen Rechts.
§ 38 UG · UG · Universitätsgesetz 2002
§ 38 Universitätsgesetz 2002
…der Zustimmung gemäß Art. V § 3 und zu einer allfälligen Enthebung von der Ausübung der Lehrbefugnis gemäß Art. V § 4 obliegt der Rektorin oder dem Rektor. (2) Die Universität, deren Wirkungsbereich sich auch auf Studien der Evangelischen Theologie erstreckt, hat bei der Gestaltung ihrer internen…
§ 46 Verfahren in behördlichen Angelegenheiten
…Organ innerhalb von vier Monaten zu entscheiden. (3) In Studienangelegenheiten sind auch die Organe der gesetzlichen Vertretung der Studierenden nach Maßgabe der §§ 4 Abs. 1a und 12 Abs. 2a HSG 2014 zur Einbringung von Rechtsmitteln berechtigt. (4) Universitätsorganen, denen gemäß Art. 132 Abs. …
§ 128 Neuaufnahmen
…gilt bis zum In-Kraft-Treten eines Kollektivvertrags gemäß § 108 Abs. 3 das Vertragsbedienstetengesetz 1948 mit Ausnahme der §§ 4, 32 und 34 als Inhalt des Arbeitsvertrags mit der Universität. § 108a ist anzuwenden.…
Rückverweise