(1) Tiere, der in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 1 Z 2 angeführten Arten dürfen nur dann für Tierversuche verwendet werden, wenn sie speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtet wurden.
(2) Die zuständigen Behörden dürfen Ausnahmen von Abs. 1 nur unter der Voraussetzung genehmigen, dass hierfür eine wissenschaftliche Begründung vorliegt.
Rückverweise
TVG 2012 · Tierversuchsgesetz 2012
§ 15 Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere
(1) Tiere, der in der Verordnung gemäß § 43 Abs. 1 Z 2 angeführten Arten dürfen nur dann für Tierversuche verwendet werden, wenn sie speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtet wurden. (2) Die zuständigen Behörden dürfen Ausnahmen von Abs. 1 nur unter der Voraussetzung genehmigen, dass h…
§ 39 Strafbestimmungen
…entgegen § 13 nichtmenschliche Primaten in Tierversuchen verwendet oder 8. entgegen § 14 wildlebende Tiere in Tierversuchen verwendet oder 9. entgegen § 15 nicht speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere verwendet oder 10. ohne Genehmigung gemäß § 16 die Tätigkeit eines Züchters, Lieferanten oder Verwenders…
§ 14 Wildlebende Tiere
…werden, es sei denn, 1. der Zweck des Tierversuchs kann nicht durch die Verwendung eines speziell für den Einsatz in Tierversuchen gezüchteten Tieres (§ 15) erreicht werden, 2. dies ist wissenschaftlich begründet und 3. dies ist von der zuständigen Behörde genehmigt. (2) Der Fang von wildlebenden Tieren hat ausschließlich durch…
§ 29 Projektbeurteilung
… 13 Abs. 1 Z 2, § 14 Abs. 1 Z 2, § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 2 oder § 25 Abs. 2 genannten Begründungen sowie 6. eine Entscheidung darüber, ob und wann das Projekt rückblickend bewertet (§…
TVSV 2013 · Tierversuchsstatistik-Verordnung 2013
§ 6 Umfang der fünfjährlichen Berichtspflicht
…Datenbank zu übermitteln: 1. allgemeine Änderungen zu vorangegangenen Berichten hinsichtlich der Durchführung der Tierversuchs-Richtlinie, 2. eine Beschreibung der Verfahren der Projektbeurteilung (§ 29 TVG 2012) und Projektgenehmigung (§ 26 TVG 2012) und der Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen von Art. 38 und 40…
Anl. 1
…sei denn, der Züchter ist gemäß § 16 TVG 2012 oder Art. 20 der Tierversuchs-Richtlinie zugelassen) sowie alle nach § 15 Abs. 2 TVG 2012 gewährten Ausnahmen. 3.4. „Im restlichen Europa geborene Tiere“ sind unter anderem Tiere, die in der Schweiz, der Türkei, Russland oder Israel geboren wurden…