TSchG
Gliederung
1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Förderung des Tierschutzes
Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
§ 2 TSchG · TSchG · Tierschutzgesetz
§ 2 Förderung des Tierschutzes
…§ 2. Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach…
§ 48 Vollziehungsklausel
… 48. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind 1. hinsichtlich des § 18 Abs. 3 Z 1 lit. b die Bundesregierung, 2. hinsichtlich des § 34 die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Inneres, 3. hinsichtlich des § 39 Abs. 4 die Bundesministerin bzw. der…
Geschäftsordnung des Tierschutzrates
§ 12 Arbeitsgruppen
…Tieren im Zoofachhandel, in gewerblichen Tierhaltungen und bewilligungspflichtigen Verkaufsveranstaltungen 4. Tierschutz beim Transport 5. Schutz von Wildtieren und Tieren in Zoos 6. Tierschutzförderung gemäß § 2 TSchG (2) Zu allen im Tierschutzrat auftretenden Fragen können zusätzliche Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit spezifischer Aufgabenstellung eingerichtet werden. (3) Der/Die Arbeitsgruppenleiter/-in hat dem Rat…
2. Tierhaltungsverordnung
§ 2a Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden
…4 TSchG zu absolvierende Theoriekurs für die Haltung von Hunden hat zumindest folgende Inhalte zu umfassen: 1. Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Hundehaltung, jedenfalls Tierschutzgesetz , 2. Tierhaltungsverordnung , einschlägige Landesgesetze sowie allfällige in diesen Vorschriften normierte Meldeverpflichtungen; 2. Aufklärung über den Aufwand, die Verantwortung und die Folgen der Haltung eines Hundes…
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