Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
Rückverweise
Geschäftsordnung des Tierschutzrates
§ 12 Arbeitsgruppen
…Tieren im Zoofachhandel, in gewerblichen Tierhaltungen und bewilligungspflichtigen Verkaufsveranstaltungen 4. Tierschutz beim Transport 5. Schutz von Wildtieren und Tieren in Zoos 6. Tierschutzförderung gemäß § 2 TSchG (2) Zu allen im Tierschutzrat auftretenden Fragen können zusätzliche Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit spezifischer Aufgabenstellung eingerichtet werden. (3) Der/Die Arbeitsgruppenleiter/-in hat dem Rat…