Tiere, die vorübergehend oder dauernd nicht in Unterkünften untergebracht sind, sind soweit erforderlich vor widrigen Witterungsbedingungen und soweit möglich vor Raubtieren und sonstigen Gefahren für ihr Wohlbefinden zu schützen.
Rückverweise
…Ortschaft T[.]" 2. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 18. Jänner 2024 wurden über die Beschwerdeführerin wegen neun Verwaltungsübertretungen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) gemäß §38 leg cit Verwaltungsstrafen iHv jeweils € 1.000,– (jeweils 44 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) sowie ein Kostenbeitrag gemäß §64 Abs2…
ein weiteres Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya betreffend dasselbe Verhalten keine Folge. Beiden Erkenntnissen des LVwG Nö liegt mit dem Verstoß gegen §19 TSchG durch die Beschwerdeführerin am 30.08.2023, 6:38 Uhr, dieselbe strafbare Handlung zugrunde; auch der nunmehr angenommene Tatort (D.straße 23 statt 21) stand bereits zum Zeitpunkt…