(1) Gemäß § 9 entnommene Proben sind, soweit dies zur Durchführung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens erforderlich ist, insbesondere darauf zu untersuchen, ob
1. sie den §§ 4 und 4a und den auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen entsprechen,
2. bei der Herstellung der gemäß § 4b erlassenen Verordnung entsprochen wurde,
3. den Anforderungen der §§ 8a bis 8c, sowie 10a bis 10f entsprochen wurde, und
4. die Packungen der Tabakerzeugnisse und verwandten Erzeugnisse den Anforderungen der §§ 5 bis 6 entsprechen.
(2) Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Begutachtung und Untersuchung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen gemäß Abs. 1
1. die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, oder
2. vergleichbare inländische oder ausländische Einrichtungen, die jene Anforderungen erfüllen, die der ISO 17025:2005 entsprechen,
zu beauftragen.
(3) Keine der in Abs. 2 genannten Einrichtungen darf im Besitz oder unter direkter oder indirekter Kontrolle der Tabakindustrie stehen.
Rückverweise
TNRSG · Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz
§ 10 Amtliche Untersuchung
(1) Gemäß § 9 entnommene Proben sind, soweit dies zur Durchführung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens erforderlich ist, insbesondere darauf zu untersuchen, ob 1. sie den §§ 4 und 4a und den auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen entsprechen, 2. bei der Herstellung der gemäß § 4b erlassen…
§ 4b Messung und Kontrolle des Kondensat-(Teer-), Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalts
…Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidemissionen von Zigaretten festzulegen. (2) Die nach Abs. 1 durchgeführten Messungen sind von einem Labor in einer Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 zu überwachen. (3) Die Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidemissionen von Zigaretten sind nach der ISO-Norm 4387 für Teer, ISO-Norm 10315 für…
§ 8b Inhaltsstoffe
…und diese bzw. dieser kann sich dabei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH oder einer vergleichbaren inländischen oder ausländischen Einrichtung gemäß § 10 Abs. 2 Z 2 bedienen.…
NTZulV · Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
§ 3 Aufgabenbereich
…1) Der Bewertungsstelle obliegt – neben den sonstigen gesetzlichen Aufgabenstellungen gemäß §§ 9 und 10 TNRSG – insbesondere: 1. die fachliche Prüfung im Rahmen der Zulassung von neuartigen Tabakerzeugnissen gemäß § 10a TNRSG, 2. die Führung eines Registers über…