§ 4 Anwendbare Verfahren und zuständige Behörde
In Kraft seit 22. Juli 2023
Up-to-date
Soweit Abgabenbehörden des Bundes aufgrund dieses Bundesgesetzes behördliche Aufgaben zu besorgen haben, findet die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, Anwendung.
Rückverweise
TabMG 1996 · Tabakmonopolgesetz 1996
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist; 3. Großhändler: derjenige, dem die Bewilligung zum Großhandel (§ 6) erteilt wurde; 4. Kleinhandel: die entgeltliche Abgabe von Tabakerzeugnissen an Verbraucher im Monopolgebiet, die auf Grund eines Konzessionsvertrages erfolgt; 5. Tabaktrafiken: Geschäfte, in denen der Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen…