BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenErster Abschnitt EINRICHTUNGEN UND BEHÖRDEN DES STRAFVOLLZUGESZweiter Unterabschnitt Vollzugsbehörden, Aufsicht und innere Revision§ 13a

§ 13aJustizwache

In Kraft seit 01. Januar 2010
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