Förderungen können folgende Personen erhalten:
1. österreichische Staatsbürger (§ 3) und
2. gleichgestellte Ausländer und Staatenlose (§ 4).
Rückverweise
PrivHStFV · Privathochschul-Studienförderungsverordnung
§ 1 Begünstigter Personenkreis
…Personen gemäß § 2 StudFG, die zu einem gemäß § 24 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG), BGBl. I Nr. 74/2011, akkreditierten Studiengang an nachfolgenden Privathochschulen oder…
Studienförderung für Studierende an in Südtirol gelegenen Universitäten
§ 1
…1) An Personen gemäß § 2 StudFG, die zu einem Studiengang an in Südtirol gelegenen in § 2 genannten öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen zugelassen sind, können gemäß § 68 Abs…
Studienförderung für Studierende an der International University
§ 1
…1) An Personen gemäß § 2 StudFG, die zu einem gemäß § 5 Abs. 2 des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes (UniAkkG), BGBl. I Nr. 168/1999, akkreditierten Studiengang an der…
StudFG · Studienförderungsgesetz 1992
§ 52b Studienabschluss-Stipendien
…Höhe des Studienabschluss-Stipendiums beträgt unter Berücksichtigung des zurvor bezogenen Einkommens mindestens 700 Euro (Anm. 1) und höchstens 1.200 Euro (Anm. 2) monatlich. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens sechs und höchstens achtzehn Monate und richtet sich nach den noch zu erbringenden Studienleistungen. (2) Die Bundesministerin oder der Bundesminister…
§ 29 Zumutbare Eigenleistung
…Vervielfachung gemäß § 32a Abs. 1a im Jahr 2025 zugrunde zu legen. (vgl. § 75 Abs. 47 und § 2, BGBl. II Nr. 77/2025))…