Bsw68273/14—AUSL EGMR Entscheidung
22. Dezember 2020
…als ein für die [...] strafrechtliche Natur einer Verfehlung [...] sprechender Faktor berücksichtigt. (87) Allerdings ist festzuhalten, dass die über jeden der Bf. verhängten Geldbußen auf § 223 Abs. 1 StPO beruhten, der sich an eine bestimmte Kategorie von Personen mit einem speziellen Status richtete, nämlich jenem als »Staatsanwalt, Verteidiger oder Rechtsbeistand«. [...] (88) [...] Die…