StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt
§ 177d Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen
Wer Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag herstellt, einführt, ausführt, in Verkehr setzt oder verwendet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 177d StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 177d Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen
…§ 177d. Wer Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag herstellt, einführt, ausführt, in Verkehr setzt oder verwendet, ist mit…
Art. 3 Artikel 3
…Umsetzung von Richtlinien der europäischen Union (Anm.: aus BGBl. I Nr. 103/2011, zu den §§ 177b, 177d, 177e, 181b, 181c, 181f, 181g, 181h, 181i und 183a , BGBl. Nr. 60/1974) Artikel 1 Z 2 bis 10 dieses Bundesgesetzes dient…
§ 177e Grob fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen
…§ 177e. Wer grob fahrlässig ( § 6 Abs. 3 ) entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine der im § 177d mit Strafe bedrohten Handlungen begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.…
§ 30 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 30 Bezirksgericht
…radioaktiven Stoffen oder Strahleneinrichtungen ( § 177c StGB ), 5a. des Vergehens des vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen ( § 177d StGB ), 5b. des Vergehens des grob fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen ( § 177e StGB ), 6. des Vergehens der fahrlässigen…
Rückverweise