StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt
§ 177e Grob fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen
Wer grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine der im § 177d mit Strafe bedrohten Handlungen begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 177e StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 177e Grob fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen
…§ 177e. Wer grob fahrlässig ( § 6 Abs. 3 ) entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine der im § 177d mit Strafe bedrohten…
Art. 3 Artikel 3
…Umsetzung von Richtlinien der europäischen Union (Anm.: aus BGBl. I Nr. 103/2011, zu den §§ 177b, 177d, 177e, 181b, 181c, 181f, 181g, 181h, 181i und 183a , BGBl. Nr. 60/1974) Artikel 1 Z 2 bis 10 dieses Bundesgesetzes dient der…
§ 30 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 30 Bezirksgericht
…der Ozonschicht beitragen ( § 177d StGB ), 5b. des Vergehens des grob fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen ( § 177e StGB ), 6. des Vergehens der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt ( § 181 StGB ), 6a. des Vergehens des vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen ( § …
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