(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1993 in Kraft.
(2) Wird in anderen Bundesgesetzen auf Bestimmungen verwiesen, an deren Stelle mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes neue Bestimmungen wirksam werden, so sind diese Verweisungen auf die entsprechenden neuen Bestimmungen zu beziehen.
§ 181b StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 181b Vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen
…169 Abs. 3 genannten Folgen, so sind die dort angedrohten Strafen zu verhängen. (3) Wer außer dem Fall des Abs. 2 Abfälle entgegen Art. 2 Nummer 35 der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen in nicht unerheblicher Menge verbringt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder…
§ 181c Fahrlässiges umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen
…angedrohten Strafen zu verhängen. (3) Wer außer den Fällen der Abs. 1 und 2 grob fahrlässig ( § 6 Abs. 3 ) Abfälle entgegen Art. 2 Nummer 35 der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen in nicht unerheblicher Menge verbringt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder…
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