Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
1. hinsichtlich des § 1 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 21, § 25 Abs. 4, § 26 Abs. 1, 2 und 4, § 27 Abs. 4 und 8, §§ 27a bis 27c, § 30 sowie § 41 der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und
2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut.
§ 43 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 43 Verfall sichergestellter Sachen
…§ 43. (1) War eine gemäß § 42 Abs. 1 Z 1 sichergestellte Sache innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach der Sicherstellung nicht…
§ 38a Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt
…Wochen abgeholt, können die Schlüssel auch einem sonstigen Verfügungsberechtigten ausgefolgt werden. Sechs Wochen nach Aufhebung oder Beendigung des Betretungsverbots gelten diese als verfallen; § 43 Abs. 2 gilt sinngemäß. Im Falle eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach §§ 382b und 382c EO sind die nach Abs…
§ 81 Störung der öffentlichen Ordnung
…Berechtigte ( Abs. 4 Z 1 oder 2), die Sachen von der Behörde abzuholen, so gelten sie als verfallen. Im übrigen ist § 43 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.…
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