SPG
Gliederung
2. Teil Aufgaben der Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Sicherheitspolizei
2. Hauptstück Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
§ 20 Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfaßt die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.
§ 20 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 20 Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
…§ 20. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit umfaßt die Gefahrenabwehr, den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern, die Fahndung, die sicherheitspolizeiliche Beratung und die Streitschlichtung.…
§ 97 Außerkrafttreten
…die Bundesgendarmerie, StGBl. Nr. 75, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 2/1936; 5. die §§ 14, 16, 19 und 20 Abs. 3 des Behörden-Überleitungsgesetzes, StGBl Nr. 94/1945. (2) Mit dem Inkrafttreten der §§ 5a und 5b in der Fassung…
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