Soweit in diesem Bundesgesetz von Rechten und Pflichten von Menschen die Rede ist, sind darunter auch Rechte und Pflichten juristischer Personen zu verstehen.
Rückverweise
SpG · Sparkassengesetz
§ 28 Aufsichtsbehörden
…Abs. 1 und 7, § 12 Abs. 5, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 10, § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 4, § 26 Abs. 2, § 27a Abs. 3 und 6, § …
§ 45
…„Handelsregister“ durch „Firmenbuch“ ersetzt; im § 2 Abs. 1, § 17 Abs. 3 und 5, § 18 Abs. 4 und § 39 Abs. 3 werden die Worte „des gesamten Unternehmens“ oder „gesamtes Unternehmen“ durch die…
§ 17 Sparkassenrat
…Sparkassenrat nicht übertragen werden. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß bestimmten Arten von Geschäften nur mit Zustimmung des Sparkassenrats oder eines dazu gemäß § 18 Abs. 5 eingesetzten Ausschusses durchgeführt werden dürfen. (5) Die Beschlüsse gemäß Abs. 2 Z 11 und Abs. 3 über die Einbringung…