Die für die Seilbahn verantwortliche Person gemäß Art. 8 und 9 der Verordnung (EU) 2016/424 ist das nach außen vertretungsbefugte Organ des Seilbahnunternehmens.
Rückverweise
SeilBEV · Seilbahn Bauentwurfsverordnung
§ 4 Formale Anforderungen
…Die Bauentwurfsunterlagen sind vom jeweiligen Ersteller sowie der verantwortlichen Person gemäß § 4a SeilbG 2003 firmenmäßig zu unterfertigen. Gegebenenfalls erforderliche Beurkundungen sind vor Einreichung des Bauentwurfes anzubringen (zB Beurkundung über die Richtigkeit der Seil- und Längenschnittsberechnung).…
§ 6 Sicherheitsanalyse
…1) Die Sicherheitsanalyse ist durch die verantwortliche Person gemäß § 4a SeilbG 2003 oder in deren Auftrag entsprechend Art. 8 der Verordnung (EU) 2016/424 durchzuführen. (2) Die detaillierte Behandlung der Risiken aus den Fachbereichen Seilbahntechnik…
§ 7 Sicherheitsbericht
…der Baueinreichung zurückliegen darf; d) Name und Anschrift des Sicherheitsberichterstellers; e) Beurkundung durch den Sicherheitsberichtersteller; f) firmenmäßige Zeichnung durch die verantwortliche Person gemäß § 4a SeilbG 2003, insbesondere zur Bestätigung der Richtigkeit und Aktualität der im Sicherheitsbericht dargestellten örtlichen Gegebenheiten. 2. Materiell: a) Beschreibende Darstellung des Bauvorhabens mit Angabe und Zuordnung aller…