SEG
Gliederung
6. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 68 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
§ 68 SEG · SEG · SE-Gesetz
…§ 68. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.…
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