SEG
Gliederung
4. Hauptstück Aufbau der Europäischen Gesellschaft (SE)
3. Abschnitt Monistisches System
§ 46 Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern
(1) Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden für einen in der Satzung festgelegten Zeitraum von der Hauptversammlung bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.
(2) Für jedes Mitglied kann ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Verwaltungsrats wird, wenn das Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit sein Amt verliert.
(3) § 87 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 2 bis 4 und Abs. 10 AktG sowie §§ 88 und 108 Abs. 2 AktG gelten sinngemäß.
§ 67 SEG · SEG · SE-Gesetz
§ 67 In-Kraft-Treten
…§ 37, § 40 Abs. 2, § 41 Abs. 1 bis 3, § 42, § 45, § 46 Abs. 1 und 3, § 51 Abs. 3, 3a und 4, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. …
§ 46 Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern
…§ 46. (1) Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden für einen in der Satzung festgelegten Zeitraum von der Hauptversammlung bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. (2) Für jedes…
Art. 11 § 2 Artikel 11
…Schlussbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 71/2009, zu den §§ 7, 8, 9, 13, 31, 37, 40, 41, 46, 62 und 65 , BGBl. I Nr. 67/2004) § 2. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments…
§ 65 Zwangsstrafen
…anzuhalten. § 24 Abs. 2 bis 5 FBG ist sinngemäß anzuwenden. (2) Die Anmeldungen zum Firmenbuch nach den §§ 28, 45, 46, 148 Abs. 1 , §§ 151, 155, 162, 176, 192 Abs. 4, §§ 215, 225 Abs. 1 erster Satz…
Rückverweise