SEG
(1) Der Vorstand hat mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung, die über die Zustimmung zur Umwandlung beschließen soll, den Umwandlungsplan bei dem Gericht einzureichen und einen Hinweis auf diese Einreichunggemäß § 18 AktGzu veröffentlichen. In dieser Veröffentlichung sind die Aktionäre auf ihre Rechte gemäß Abs. 2 und 3 hinzuweisen.
(2) Mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung, die über die Zustimmung zur Umwandlung beschließen soll, sind der Umwandlungsplan, der Umwandlungsbericht des Vorstands, der Bericht über die Umwandlungsprüfung sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht, die zuletzt erstellt wurden oder nach den gesetzlichen Vorschriften zuletzt zu erstellen waren,gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG bereit zu stellen .
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2009)
(4) In der Hauptversammlung sind die in Abs. 2 bezeichneten Unterlagen aufzulegen. Der Vorstand hat den Umwandlungsplan zu Beginn der Verhandlung mündlich zu erläutern. Der Vorstand hat die Aktionäre vor der Beschlussfassung über jede wesentliche Veränderung der Vermögens- oder Ertragslage der Gesellschaft, die zwischen der Aufstellung des Umwandlungsplans und dem Zeitpunkt der Beschlussfassung eingetreten ist, zu unterrichten.
§ 31 SEG · SEG · SE-Gesetz
§ 31 Offenlegung des Umwandlungsplans
…§ 31. (1) Der Vorstand hat mindestens einen Monat vor dem Tag der Hauptversammlung, die über die Zustimmung zur Umwandlung beschließen soll, den Umwandlungsplan bei dem Gericht…
§ 67 In-Kraft-Treten
…70/2008 treten mit 1. Juni 2008 in Kraft. § 7 Abs. 2 ist anzuwenden, wenn die Bestellung zum Prüfer nach dem 31. Mai 2008 erfolgt. Die §§ 37 und 40 sind auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. Mai 2008 geschlossen werden. §…
Art. 11 § 2 Artikel 11
…Schlussbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 71/2009, zu den §§ 7, 8, 9, 13, 31, 37, 40, 41, 46, 62 und 65 , BGBl. I Nr. 67/2004) § 2. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2007/36…
§ 32 Anmeldung der Umwandlung
…einer behördlichen Genehmigung bedarf, die Genehmigungsurkunde; 4. der Umwandlungsbericht des Vorstands; 5. der Nachweis der Veröffentlichung des Hinweises auf die Einreichung des Umwandlungsplans ( § 31 Abs. 1 ), es sei denn, dass bei der Hauptversammlung alle Aktionäre erschienen sind oder vertreten waren und der Beschlussfassung nicht widersprochen haben; 6. der…
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