§ 2 Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
In Kraft seit 01. September 2012
Up-to-date
SchUG-BKV
Gliederung
1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung der vom Geltungsbereich (§ 1) umfassten Schulen (Sonderformen) als Grundlage für das Zusammenwirken von Lehrern und Studierenden als Schulgemeinschaft.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden