Dieses Bundesgesetz gilt für die im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, geregelten öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten in Semester gegliederten Sonderformen der in diesem Bundesgesetz geregelten Schularten.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207p Schulcluster-Administration und Bereichsleitung
…Leitung (entsprechend § 56 Abs. 7 SchUG). (2) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d SchUG und im § 52a des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, BGBl. I Nr. 33/1997, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z 3 SchUG und § 52a Z…
Lehrpläne – Handelsakademie und Handelsschule
Anl. 1/02.1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…anzustreben. Andererseits können Absolventinnen und Absolventen einer Handelsschule, die eine Reife- und Diplomprüfung einer Handelsakademie anstreben, gemäß § 5 Abs. 3 Z 1 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge (SchUG-BKV), BGBl. I Nr. 33/1997, die Aufnahme in das 5. Semester ohne Ablegung einer Einstufungsprüfung begehren. Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der…
Anl. 1/05.2 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 17 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, BGBl. I Nr. 33/1997. VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht (Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. …
Anl. 1/05.1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 17 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, BGBl. I Nr. 33/1997. VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht (Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. …
Anl. 1/06.2 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
…schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 17 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge (SchUG-BKV), BGBl. I Nr. 33/1997. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des…
SchUG-BKV · Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge
§ 2 Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
…Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung der vom Geltungsbereich (§ 1) umfassten Schulen (Sonderformen) als Grundlage für das Zusammenwirken von Lehrern und Studierenden als Schulgemeinschaft.…
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