SchOG
Gliederung
I. HAUPTSTÜCK. Allgemeine Bestimmungen über die Schulorganisation.
§ 3 § 3. Gliederung der österreichischen Schulen.
(1) Das österreichische Schulwesen stellt in seinem Aufbau eine Einheit dar. Seine Gliederung wird durch die Alters- und Reifestufen, die verschiedenen Begabungen und durch die Lebensaufgaben und Berufsziele bestimmt. Der Erwerb höherer Bildung und der Übertritt von einer Schulart in eine andere ist allen hiefür geeigneten Schülern zu ermöglichen. Schüler und Eltern sind über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. und 8. Schulstufe sowie vor dem Abschluß einer Schulart über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg zu beraten.
(2) Die Schulen gliedern sich
1. nach ihrem Bildungsinhalt in:
a) allgemeinbildende Schulen,
b) berufsbildende Schulen;
(Anm.: lit. c aufgehoben durch BGBl. I Nr. 56/2016)
2. nach ihrer Bildungshöhe in:
a) Primarschulen,
b) Sekundarschulen.
(Anm.: lit. c aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006)
(3) Primarschulen sind
1. die Volksschule bis einschließlich der 4. Schulstufe,
2. die entsprechenden Stufen der Sonderschule.
(4) Sekundarschulen sind
1. die Oberstufe der Volksschule,
2. die Mittelschule,
3. die Polytechnische Schule,
4. die entsprechenden Stufen der Sonderschule,
5. die Berufsschulen,
6. die mittleren Schulen,
7. die höheren Schulen.
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006)
(6) Pflichtschulen sind
1. die allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen),
2. die berufsbildenden Pflichtschulen (Berufsschulen).
§ 10a StbG · StbG · Staatsbürgerschaftsgesetz 1985
§ 10a
…als erbracht, wenn der Fremde zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig ist und 1. im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht eine Primarschule ( § 3 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes , BGBl. Nr. 242/1962) besucht oder im vorangegangenen Semester besucht hat oder 2. im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht eine Sekundarschule ( § 3 Abs…
§ 10 IntG · IntG · Integrationsgesetz
§ 10 Modul 2 der Integrationsvereinbarung
… 18, BGBl. I Nr. 41/2019) 3. minderjährig ist und im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht eine Primarschule (§ 3 Abs. 3 Schulorganisationsgesetz (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962) besucht oder im vorangegangenen Semester besucht hat, 4. minderjährig ist und im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht eine Sekundarschule (§ …
§ 48b Oö. POG 1992 · Oö. POG 1992 · Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992
§ 48b § 48b Assistenz an mittleren und höheren Schulen sowie an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht
…An mittleren und höheren Schulen im Sinn des § 3 Schulorganisationsgesetz und des § 2 Oö. Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz sowie an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht im Sinn des § 13 Privatschulgesetz und des…
Rückverweise