SchOG
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK. Besondere Bestimmungen über die Schulorganisation.
TEIL A. Allgemeinbildende Schulen.
Abschnitt I. Allgemeinbildende Pflichtschulen.
1. Volksschulen. Aufgabe der Volksschule
§ 11 Aufbau der Volksschule
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