(1) Sanitäter im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:
1. Rettungssanitäter und
2. Notfallsanitäter.
(2) Der Beruf und Tätigkeiten des Sanitäters dürfen nur nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes ausgeübt werden.
§ 1 KA-AZG · KA-AZG · Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
§ 1
…§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für die Beschäftigung von Dienstnehmer/innen, die in 1. Allgemeinen Krankenanstalten, 2. Sonderkrankenanstalten, 3. Heimen für Genesende, die ärztlicher Behandlung und…
§ 138 W-BedG · W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 138 Weitergeltung von Beschlüssen
…§ 138. (1) Folgende Beschlüsse des Gemeinderates oder des Stadtsenates, die für Bedienstete nach der Vertragsbedienstetenordnung 1995 gelten, sind auf Bedienstete nach diesem Gesetz sinngemäß anzuwenden: 1. Beschluss…
§ 176 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 176 Arbeitsunfällen gleichgestellte Unfälle.
…Pflichtfeuerwehren im Einsatzfall bzw. bei derartigen Tätigkeiten von bei diesen Organisationen ehrenamtlich tätigen Sanitätern im Sinne des § 14 Abs. 1 Z 1 des Sanitätergesetzes, BGBl. I Nr. 30/2002; des weiteren bei Tätigkeiten im Rahmen organisierter Rettungsdienste im Einsatzfall, sofern diese Organisationen nach ihrer Zweckbestimmung auf Einsätze…
§ 204 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 204
…Durch dieses Bundesgesetz werden 1. das Zahnärztegesetz – ZÄG , BGBl. I Nr. 126/2005, 2. das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz , BGBl. I Nr. 108/1997, 3. das…
Ausbildungsvorbehaltsgesetz
§ 1
…16/1975, 10. Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst ( Kardiotechnikergesetz KTG ), BGBl. I Nr. 96/1998, 11. Bundesgesetz über Ausbildung und Beruf der Sanitäter ( Sanitätergesetz SanG ), BGBl. I Nr. 30/2002, 12. Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur ( Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz…
§ 6 FSG-DV · FSG-DV · Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung
§ 6 Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
…1) Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen hat den Bewerbern um eine Lenkberechtigung für alle Klassen mit Ausnahme der Klasse AM und D(DE) durch theoretische Unterweisung…
§ 15 Ablauf und Durchführung
…und 3 genannten Teile gleichmäßig aufzuteilen ist. (2) Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt. Das Verkehrscoaching ist in geeigneten Räumlichkeiten abzuhalten. (3) Zur Durchführung des ersten Teils des Verkehrscoachings (§ 14 Abs. 2) hat…
Rückverweise