§ 4 Ernennungsdekret
§ 4 Ernennungsdekret — RStDG
§ 4 Ernennungsdekret — RStDG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 305/1961 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 136/1979
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 1979
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12094556
Zuletzt nach Updates gesucht am
Über die Ernennung zum Richteramtsanwärter ist ein Dekret auszufertigen, in dem die Planstelle anzugeben und darauf hinzuweisen ist, daß das Dienstverhältnis provisorisch ist.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen