Die Richterin oder der Richter sowie die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt, die oder der im guten Glauben den begründeten Verdacht einer in § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung – BAK G, BGBl. I Nr. 72/2009, genannten strafbaren Handlung oder einen Hinweis gemäß dem HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG, BGBl. I Nr. 6/2023, gibt, darf durch die Vertreterin oder den Vertreter des Dienstgebers als Reaktion auf eine solche Meldung oder Hinweisgebung nicht benachteiligt werden. Dasselbe gilt, wenn die Richterin oder der Richter sowie die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt von ihrem oder seinem Melderecht gemäß § 5 Abs. 3 BAK G oder von ihrem oder seinem Recht auf Hinweisgebung gemäß § 6 HSchG an die gemäß § 12 HSchG zuständige interne Stelle oder an die gemäß § 15 Abs. 1 und 3 HSchG zuständige externe Stelle oder gemäß § 14 Abs. 2 HSchG Gebrauch macht. Das 4. Hauptstück des HSchG ist sinngemäß auf Personen im Zusammenhang mit Meldungen oder Hinweisgebungen nach diesem Paragraphen anzuwenden.
Rückverweise
RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 11 Meldepflichten
…die Aufnahme oder die Änderung eines Dienstverhältnisses ist eine Bestätigung des Dienstgebers anzuschließen, daß der Rechtspraktikant (weiterhin) die gerichtlichen Dienststunden einhalten kann. (3) § 58b RStDG gilt sinngemäß.…
RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 58 Amtsverschwiegenheit
…darf ihre oder seine Ansicht über die von ihr oder ihm zu erledigenden Rechtssachen außerdienstlich nicht äußern. (6) Eine Meldung oder Hinweisgebung gemäß § 58b zweiter Satz gilt als amtliche Mitteilung im Sinne des Abs. 1 und stellt keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 4 des Informationssicherheitsgesetzes –…
§ 64b Dienstweg
…Dienstgerichtsverfahren ist der Dienstweg nicht einzuhalten; ebenso nicht bei Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof und Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof. (4) Meldungen und Hinweisgebungen gemäß § 58b zweiter Satz können ohne Einhaltung des Dienstweges eingebracht werden.…
§ 64 Meldepflichten
…wird. (4) Die Meldepflicht gemäß Abs. 1 gilt als erfüllt, wenn durch die Richterin oder den Richter eine Meldung oder Hinweisgebung gemäß § 58b erfolgt ist. (5) Ist eine Dienstverhinderung der Richterin oder des Richters ganz oder teilweise auf das Einwirken Dritter zurückzuführen, hat die Richterin oder der Richter…