§ 131 Rechtsmittel gegen den Einstellungsbeschluß
§ 131 Rechtsmittel gegen den Einstellungsbeschluß — RStDG
§ 131 Rechtsmittel gegen den Einstellungsbeschluß — RStDG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 305/1961 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003
Inkrafttretungsdatum
31. Dezember 2003
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40048436
Zuletzt nach Updates gesucht am
Gegen den Einstellungsbeschluß des Oberlandesgerichtes kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben, sofern er nicht die Einstellung selbst beantragt oder ihr zugestimmt hat.
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