Gegen den Einstellungsbeschluß des Oberlandesgerichtes kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben, sofern er nicht die Einstellung selbst beantragt oder ihr zugestimmt hat.
Rückverweise
…130 Abs 1 erster Satz RStDG, sodass dem Disziplinaranwalt, welcher die Einstellung weder beantragt noch ihr zugestimmt hat, die erhobene Beschwerde nach § 131 RStDG zusteht. Da § 143 RStDG nur Tod und Austritt aus dem Dienstverhältnis als Verfahrenshindernis gelten lässt, stehen die vom Disziplinargericht angenommene Verhandlungs- und Vernehmungsunfähigkeit…
…Disziplinarverfahren bereits eingeleitet, setzt der Ausspruch nach § 110 Abs 2 RStDG die zugleich erfolgende beschlussmäßige Einstellung des eingeleiteten Disziplinarverfahrens voraus (§ 131 Abs 1 RStDG; vgl Fellner/Nogratnig , RstDG-GOG 4 , § 110a Anm 1). Da gemäß § 137 Abs 2 RStDG ein Kostenersatz durch den Disziplinarbeschuldigten…
…diesem Zeitpunkt das Disziplinarverfahren bereits eingeleitet, setzt der Ausspruch nach § 110 Abs 2 RStDG die zugleich erfolgende beschlussmäßige Einstellung des eingeleiteten Disziplinarverfahrens voraus (§ 131 Abs 1 RStDG; vgl Fellner/Nogratnig , RStDG-GOG 4 § 110 Anm 1). Die gerichtliche Genehmigung der beiden Rechnungslegungen am 22. Juli 2014 und 13. Oktober…