Gegen den Einstellungsbeschluß des Oberlandesgerichtes kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben, sofern er nicht die Einstellung selbst beantragt oder ihr zugestimmt hat.
RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 131 Rechtsmittel gegen den Einstellungsbeschluß
…Rechtsmittel gegen den Einstellungsbeschluß § 131. Gegen den Einstellungsbeschluß des Oberlandesgerichtes kann der Disziplinaranwalt Beschwerde an den Obersten Gerichtshof erheben, sofern er nicht die Einstellung selbst beantragt oder ihr zugestimmt hat…
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