QEG
Gliederung
1. Abschnitt Anerkennung und Aufsicht
§ 2 Anerkennung einer Qualifizierten Einrichtung für innerstaatliche Verbandsklagen
(1) Eine gemäß österreichischem Recht errichtete juristische Person ist auf ihren Antrag mit Bescheid als Qualifizierte Einrichtung für innerstaatliche Verbandsklagen anzuerkennen, wenn zusätzlich zu den in § 1 Abs. 1 genannten Kriterien auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit sowie ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung gesichert erscheint, dass sie ihre satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam und sachgerecht erfüllen wird und sie nicht mehr als 20 Prozent ihrer finanziellen Mittel durch unentgeltliche finanzielle Zuwendungen von Unternehmen wie Spenden und Schenkungen bezieht.
(2) Über die Anerkennung hat der Bundeskartellanwalt zu entscheiden.
§ 189 ElWG · ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 189 Allgemeine Übergangsbestimmungen
… 29 KSchG oder §§ 2, 3 QEG nicht mehr klageweise aufgegriffen werden. Darüber hinaus ist eine Qualifizierte Einrichtung gemäß § 2 QEG nur in Bezug auf jene Änderungen von Allgemeinen Lieferbedingungen und Entgelten klagslegitimiert, die von Lieferanten nach ihrer Anerkennung als Qualifizierte Einrichtung vorgenommen wurden. Bereits abgeschlossene…
§ 3 QEG · QEG · Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz
§ 3 Gesetzlich anerkannte Qualifizierte Einrichtungen
…Die Wirtschaftskammer Österreich und die Bundesarbeitskammer sind Qualifizierte Einrichtungen im Sinn der §§ 1 und 2, der Österreichische Landarbeiterkammertag, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, der Österreichische Gewerkschaftsbund, der Verein für Konsumenteninformation und der Österreichische Seniorenrat sind Qualifizierte Einrichtungen im Sinn des…
§ 4 Aufsicht
…1) Der Bundeskartellanwalt hat bei Qualifizierten Einrichtungen gemäß § 1 und 2 die Einhaltung der Kriterien des § 1 Abs. 1 und bei Qualifizierten Einrichtungen gemäß § 2 zusätzlich jene gemäß § 2…
§ 10 Berichtspflichten der Qualifizierten Einrichtungen
…Namens, ihrer Adresse, ihres Satzungszwecks sowie alle Änderungen, die die Anerkennungsvoraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 und bei Qualifizierten Einrichtungen gemäß § 2 zusätzlich jene gemäß § 2 Abs. 1 betreffen, ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen. (2) Qualifizierte Einrichtungen haben der Aufsichtsbehörde jährlich ihren Tätigkeitsbericht (§ …
Rückverweise