BundesrechtBundesgesetzePauschalreisegesetz3. Abschnitt Übertragung und Änderung des Pauschalreisevertrags; Rücktritt vom Pauschalreisevertrag§ 10

§ 10Rücktritt vom Pauschalreisevertrag vor Beginn der Pauschalreise

In Kraft seit 01. Juli 2018
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