Zahlungsverpflichtungen des Kreditinstituts aus einer gedeckten Schuldverschreibung sind nicht Gegenstand einer automatischen vorzeitigen Fälligstellung bei Insolvenz oder Abwicklung des Kreditinstituts, das die gedeckten Schuldverschreibungen begibt.
Rückverweise
PfandBG · Pfandbriefgesetz
§ 39 Übergangsbestimmungen
…Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen – FBSchVG, RGBl. Nr. 213/1905 ausgegeben wurden, unterliegen nicht den Anforderungen der Bestimmungen gemäß den §§ 5, 6, 9, 10 Abs. 2, 12 bis 17, 21, 22 und 30. Sie dürfen bis zu ihrer Fälligkeit weiterhin als gedeckte Schuldverschreibungen gemäß §…
§ 22 Bedingungen für eine Fälligkeitsverschiebung
…zu keiner Zeit die strukturellen Merkmale der gedeckten Schuldverschreibung in Bezug auf den doppelten Rückgriff gemäß § 4 und die Insolvenzferne gemäß § 5 verändern. Der letzte Fälligkeitstermin der gedeckten Schuldverschreibung hat jederzeit ermittelbar zu sein. (2) In der Insolvenz des Kreditinstituts kann der besondere Verwalter gemäß § …
§ 33 Strafbestimmungen
…30 gedeckte Schuldverschreibungen emittiert; 4. gegen die Anforderungen in Bezug auf a) den doppelten Rückgriff gemäß § 4; b) die Insolvenzferne gemäß § 5; c) die anerkennungsfähigen Deckungswerte gemäß den §§ 6 bis 8; d) die als Sicherheit gestellten Deckungswerte, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelegen sind…