Wird der Antrag des Inhabers eines europäischen Patentes auf einheitliche Wirkung zurückgewiesen, beginnt die im § 5 vorgesehene dreimonatige Frist zur Vorlage der Übersetzung mit dem Tag zu laufen,
1. an dem die Entscheidung des Europäischen Patentamtes oder
2. bei einer Klage nach Art. 32 Abs. 1 lit. i des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht, BGBl. III Nr. 13/2022, an dem die Entscheidung des Einheitlichen Patentgerichtes
Rechtskraft erlangt.
§ 14b PatV-EG · PatV-EG · Patentverträge-Einführungsgesetz
§ 14b Übersetzung der europäischen Patentschrift
…§ 14b. Wird der Antrag des Inhabers eines europäischen Patentes auf einheitliche Wirkung zurückgewiesen, beginnt die im § 5 vorgesehene dreimonatige Frist zur Vorlage der Übersetzung…
§ 25c
…der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2023 treten mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht in Kraft. § 14b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2023 tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die Anwendung des Artikels …
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