§ 1 Steuergegenstand
In Kraft seit 01. Oktober 2026
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Der Paketsteuer unterliegt die Zustellung von Paketen im Inland im Rahmen von Versandhandelsumsätzen von Versandhändlern.
§ 1 PakStG · PakStG · Paketsteuergesetz
§ 1 Steuergegenstand
…§ 1. Der Paketsteuer unterliegt die Zustellung von Paketen im Inland im Rahmen von Versandhandelsumsätzen von Versandhändlern.…
§ 3 Höhe der Steuer
…§ 3. (1) Die Steuer beträgt 2 Euro pro zugestelltem Paket. (2) Abweichend von Abs. 1 können Versandhändler die Steuer pro Bestellung, die zu einer Zustellung…
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