NVG 2020
Gliederung
ZWEITER TEIL LEISTUNGEN
Abschnitt II Bestimmungen über die einzelnen Leistungen
§ 56 Vorzeitige Alterspension
Die in die Vorsorge einbezogene Person hat Anspruch auf vorzeitige Alterspension nach Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn ihr Amt erloschen ist oder wenn sie aus dem Verzeichnis der Notariatskandidat/inn/en gestrichen wurde.
§ 56 NVG 2020 · NVG 2020 · Notarversorgungsgesetz
§ 56 Vorzeitige Alterspension
…§ 56. Die in die Vorsorge einbezogene Person hat Anspruch auf vorzeitige Alterspension nach Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn ihr Amt erloschen ist oder wenn sie…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…ehemalige Notarin: ein Notar/eine Notarin, dessen/deren Amt erloschen ist und der/die eine (vorzeitige) Alters(Berufsunfähigkeits)pension ( §§ 51, 55 und 56 ) bezieht oder darauf Anspruch hat. 5. Einmalige Leistung: die Abfertigung einer Witwen(Witwer)pension ( § 63 ), die Abfindung ( § 66 ) und der Bestattungskostenbeitrag…
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