BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992V. HAUPTSTÜCK Ermittlungsverfahren1. Abschnitt Vorläufiges Wahlergebnis§ 94

§ 94Behandlung übermittelter Wahlkuverts von Wahlkartenwählern im Inland. Bericht an die Bundeswahlbehörde

In Kraft seit 01. Januar 2016
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