Die Bezirkswahlbehörde hat die ihr mitgeteilten Wahlergebnisse der Gemeindewahlbehörden, in Statutarstädten der Sprengelwahlbehörden, im Stimmbezirk zusammenzurechnen und die so ermittelten Feststellungen der Landeswahlbehörde unverzüglich auf die schnellste Art bekanntzugeben (Sofortmeldung).
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NRWO · Nationalrats-Wahlordnung 1992
§ 92 Feststellung der Zahl der von Wahlkartenwählern im Inland außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises abgegebenen Wahlkuverts, Bericht an die Bundeswahlbehörde
…Jede Landeswahlbehörde hat zunächst, sobald bei ihr alle gemäß § 88 zu erstattenden Berichte eingelangt sind, umgehend die Gesamtzahl der in ihrem Bereich von Wahlkartenwählern außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises abgegebenen Wahlkuverts sowie die Gesamtzahl der in…
§ 94 Behandlung übermittelter Wahlkuverts von Wahlkartenwählern im Inland. Bericht an die Bundeswahlbehörde
…§ 85 Abs. 3 lit. k eingelangten Wahlkarten bei der Landeswahlbehörde eingelangt sind und überdies auf Grund der Bekanntgabe gemäß § 88 Abs. 1 feststeht, dass weitere derartige Wahlkuverts sowie Wahlkarten nicht mehr einlangen werden, ist die Zahl der für jeden Landeswahlkreis bei den Gemeinde- und…
§ 90 Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde
…die einzelnen Parteien entfallenden abgegebenen gültigen Stimmen (Parteisummen). (2) Sodann hat die Bezirkswahlbehörde die Wahlergebnisse gemäß Abs. 1 mit den Wahlergebnissen gemäß § 88 zusammenzurechnen, unverzüglich, auf die schnellste Art der zuständigen Landeswahlbehörde bekanntzugeben (Sofortmeldung) und in einer Niederschrift festzuhalten, die mit Hilfe der Datenverarbeitung ZeWaeR vorbereitet werden kann…
§ 93 Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde
…1) Die Landeswahlbehörde hat hierauf auf Grund der ihr von den Bezirkswahlbehörden gemäß § 88 Abs. 1 erstatteten Berichte das vorläufige Stimmenergebnis im Landeswahlkreis zu ermitteln. Die von Wahlkartenwählern, die in einer Gemeinde des Landeswahlkreises als wahlberechtigt eingetragen sind…