BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992I. HAUPTSTÜCK Wahlausschreibung, Einteilung des Bundesgebietes für Zwecke der Wahl, Wahlbehörden1. Abschnitt Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahlkreise§ 4

§ 4Zahl der Mandate in den Wahlkreisen, Berechnung nach der jeweils letzten Volkszählung

In Kraft seit 01. Juli 2007
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