BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992I. HAUPTSTÜCK Wahlausschreibung, Einteilung des Bundesgebietes für Zwecke der Wahl, Wahlbehörden2. Abschnitt Wahlbehörden§ 16

§ 16Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date