Art. 11 § 8 NPG · NPG · Notariatsprüfungsgesetz
Art. 11 § 8 (Anm.: Zu den §§ 12, 13 und 20, BGBl. Nr. 522/1987)
…§ 8. § 12 ABAG ( Art. 3 ), §§ 12, 13 und 20 NPG (Art. 8) sowie § 12 RAPG (Art. 9) sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Zulassung zur Prüfung beziehungsweise zur ersten Teilprüfung nach dem 31. August 2013…
Art. 3 Artikel III
…den bisherigen Bestimmungen zugelassen, so kann die Prüfung nur nach diesen Bestimmungen abgelegt werden. Wird er nicht zugelassen, so gilt Art. I § 8 sinngemäß. (6) Wegen Nichtbestehens der ersten Teilprüfung der Notariatsprüfung ist ein Notariatskandidat gemäß § 118 a Abs. 1 lit. i in der…
Rückverweise