(1) Bei der schriftlichen Prüfung der ersten Teilprüfung hat der Prüfungswerber folgende Aufgaben auszuarbeiten:
1. eine Urkunde aus dem Bereich der Tätigkeit der Notare als Gerichtskommissäre, eine letztwillige Anordnung, einen Wechselprotest und eine weitere notarielle Beurkundung;
2. eine Rechtsmittelschrift an Hand eines Gerichtsakts aus dem österreichischen Grundbuchsrecht.
(2) Bei der schriftlichen Prüfung der zweiten Teilprüfung hat der Prüfungswerber folgende Aufgaben auszuarbeiten:
1. Einen Vertrag oder eine sonstige Urkunde aus dem österreichischen bürgerlichen Recht;
2. einen Vertrag oder eine sonstige Urkunde aus dem österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht,
jeweils mit abgaben- und tarifrechtlicher Beurteilung und allfälligen zur Durchführung in den öffentlichen Büchern erforderlichen Anträgen oder sonstigen Urkunden.
(3) Anstelle der in Abs. 2 Z 2 genannten Aufgabe kann dem Prüfungswerber auch die Aufgabe gestellt werden, an Hand eines Gerichtsakts aus dem österreichischen Firmenbuchrecht eine Rechtsmittelschrift auszuarbeiten.
Art. 17 § 18 NPG · NPG · Notariatsprüfungsgesetz
Art. 17 § 18 (Anm.: Zu den §§ 12, 13, 20 und 21, BGBl. Nr. 522/1987)
…§§ 12 und 13 ABAG ), Art. X Z 3 lit. b (§ 12 Abs. 2 NPG ), Art. X Z 4 bis 6 (§§ 13, 20 und 21 NPG ) sowie Art. XI Z 4 bis 6 (§§ 12, 20 und 21 RAPG ) sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Zulassung zur Prüfung beziehungsweise zur…
Art. 11 § 8 (Anm.: Zu den §§ 12, 13 und 20, BGBl. Nr. 522/1987)
…§ 8. § 12 ABAG ( Art. 3 ), §§ 12, 13 und 20 NPG (Art. 8) sowie § 12 RAPG (Art. 9) sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Zulassung zur Prüfung beziehungsweise zur ersten Teilprüfung nach dem…
Art. 16 Artikel XVI
…Umsetzung von Gemeinschaftsrecht (Anm.: Zu den §§ 6, 7, 12, 13 und 20, BGBl. Nr. 522/1987) Durch dieses Bundesgesetz werden 1. die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober…
Art. 17 § 18 RAPG · RAPG · Rechtsanwaltsprüfungsgesetz
Art. 17 § 18
…X Z 3 lit. b ( § 12 Abs. 2 NPG ), Art. X Z 4 bis 6 ( §§ 13, 20 und 21 NPG ) sowie Art. XI Z 4 bis 6 ( §§ 12, 20 und 21 RAPG ) sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Zulassung zur…
Art. 11 § 8
…§ 8. § 12 ABAG (Art. 3), §§ 12, 13 und 20 NPG (Art. 8) sowie § 12 RAPG (Art. 9) sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Zulassung zur Prüfung beziehungsweise zur ersten Teilprüfung nach…
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