MSchG
Gliederung
Abschnitt 7 Sonstige Bestimmungen
§ 15r Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes
Die Dienstnehmerin kann
1. nach der Geburt eines lebenden Kindes während der Schutzfrist nach § 5 Abs. 1,
2. nach der Annahme eines Kindes, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes Statt (§ 15c Abs. 1 Z 1) oder nach Übernahme eines solchen Kindes in unentgeltliche Pflege (§ 15c Abs. 1 Z 2) innerhalb von acht Wochen,
3. bei Inanspruchnahme einer Karenz nach §§ 15, 15a, 15c, 15d oder 15q bis spätestens drei Monate vor Ende der Karenz,
4. bei Inanspruchnahme einer Karenz von weniger als drei Monaten bis spätestens zwei Monate vor dem Ende der Karenz
ihren vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklären.
§ 15r MSchG · MSchG · Mutterschutzgesetz 1979
§ 15r Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes
…Abschnitt 7 Sonstige Bestimmungen § 15r. Die Dienstnehmerin kann 1. nach der Geburt eines lebenden Kindes während der Schutzfrist nach § 5 Abs. 1, 2. nach der Annahme eines…
§ 60 K-GMG · K-GMG · Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz - K-GMG
§ 60
… 94 zweiter Satz) oder berechtigten Austritt nach § 33 des Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetzes, LGBl. Nr. 63/2002, oder § 15r Mutterschutzgesetz 1979 , BGBl. Nr. 221, aufgelöst worden ist.…
§ 18b K-GBG · K-GBG · Kärntner Gemeindebedienstetengesetz - K-GBG
§ 18b § 18b Telearbeit
…durch begründeten vorzeitigen Austritt oder berechtigten Austritt nach § 33 des Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetzes, LGBl. Nr. 63/2002, oder § 15r Mutterschutzgesetz 1979 , BGBl. Nr. 221, aufgelöst worden ist.…
§ 76 K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 76 Abschnitt IV Enden des Dienstverhältnisses
…Austritt ( § 81 ) oder berechtigten Austritt nach § 33 des Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetzes, LGBl. Nr. 63/2002, oder § 15r Mutterschutzgesetz 1979 , BGBl. Nr. 221, aufgelöst worden ist, (6) Bei der Ermittlung der Ausbildungskosten sind 1. die Kosten einer Grundausbildung, 2. die Kosten, die dem Land…
§ 114c § 114c Besondere Verpflichtungserklärung
…vom Vertragsbediensteten durch begründeten vorzeitigen Austritt ( § 81 ) oder berechtigten Austritt nach § 33 des Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetzes oder § 15r Mutterschutzgesetz 1979 aufgelöst worden ist, 3. das Land Kärnten dem Vertragsbediensteten nach Abschluss seiner Ausbildung keine entsprechende Verwendung zur Verfügung stellt, 4. der Vertragsbedienstete von der Ausbildung…
Rückverweise