BundesrechtBundesgesetzeMutterschutzgesetz 1979Abschnitt 6 Teilzeitbeschäftigung und Änderung der Lage der Arbeitszeit§ 15n

§ 15nKündigungs- und Entlassungsschutz bei einer Teilzeitbeschäftigung

In Kraft seit 01. November 2023
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