§ 69 Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit — MinBestG
(1) Jede in Österreich gelegene Geschäftseinheit hat beim Finanzamt für Großbetriebe einen Mindeststeuerbericht einzureichen.
(2) Die in Österreich gelegenen Geschäftseinheiten können die Verpflichtung zur Einreichung eines Mindeststeuerberichts gemeinsam auf eine andere in Österreich gelegene Geschäftseinheit derselben Unternehmensgruppe („benannte örtliche Einheit“) übertragen.
(3) Eine in Österreich gelegene benannte örtliche Einheit (Abs. 2) oder eine in Österreich gelegene als berichtspflichtig benannte Einheit (§ 2 Z 45) hat den Umstand ihrer Benennung dem Finanzamt für Großbetriebe innerhalb der in § 72 vorgesehenen Fristen für die Einreichung des Mindeststeuerberichts mitzuteilen („Mitteilung 1“).
(4) Wurde ein Mindeststeuerbericht durch eine in Österreich gelegene Einheit eingereicht, die
1. oberste Muttergesellschaft oder
2. als berichtspflichtig benannte Einheit (§ 2 Z 45) oder
3. benannte örtliche Einheit (Abs. 2)
ist, entfällt die Einreichverpflichtung gemäß Abs. 1 für alle anderen im Inland gelegenen Geschäftseinheiten.
§ 69 MinBestG · MinBestG · Mindestbesteuerungsgesetz
§ 69 Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit
…9. Abschnitt Verwaltungsvorschriften Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit § 69. (1) Jede in Österreich gelegene Geschäftseinheit hat beim Finanzamt für Großbetriebe einen Mindeststeuerbericht einzureichen. (2) Die in Österreich gelegenen Geschäftseinheiten können die Verpflichtung zur Einreichung…
§ 70 Entfall der Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit
…Z 14) oder einer als berichtspflichtig benannten Einheit (§ 2 Z 45) in ihrem jeweiligen Steuerhoheitsgebiet eingereicht, ist abweichend von § 69 Abs. 1 und Abs. 2 weder die in Österreich gelegene Geschäftseinheit noch die in Österreich gelegene benannte örtliche Einheit zur Einreichung des Mindeststeuerberichts…
§ 71 Sondervorschrift für Mehrmüttergruppen
…zuständigen Behörden geschlossen hat (§ 70 Abs. 1). (3) Die Pflicht jeder in Österreich gelegenen Geschäftseinheit, einen Mindeststeuerbericht im Sinne des § 69 Abs. 1 einzureichen, bleibt unberührt, sofern der Mindeststeuerbericht weder von einer der obersten Muttergesellschaften der Mehrmüttergruppe noch einer von diesen als berichtspflichtig benannten Einheit…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…oder, wenn die oberste Muttergesellschaft keinen Konzernabschluss erstellt, das Kalenderjahr. 8. „Berichtspflichtige Geschäftseinheit“ bezeichnet eine Einheit, die einen Mindeststeuerbericht gemäß §§ 69 bis 75 einzureichen hat. 9. „Staatliche Einheit“ bezeichnet eine Einheit, die alle folgenden Kriterien erfüllt: a) Die Einheit ist Teil eines Staates oder…
MinBestG-Durchführungsverordnung
§ 3
… 3. Folgende weitere Anbringen sind elektronisch über die dafür im Verfahren FinanzOnline jeweils vorgesehene Funktion zu übermitteln: 1. Die Mitteilung 1 gemäß § 69 Abs. 3 MinBestG, 2. die Mitteilung 2 gemäß § 70 Abs. 2 MinBestG, 3. der Nachweis der Beauftragung bzw. Widerruf sowie die Anzeige gemäß § …
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