Folgende weitere Anbringen sind elektronisch über die dafür im Verfahren FinanzOnline jeweils vorgesehene Funktion zu übermitteln:
1. Die Mitteilung 1 gemäß § 69 Abs. 3 MinBestG,
2. die Mitteilung 2 gemäß § 70 Abs. 2 MinBestG,
3. der Nachweis der Beauftragung bzw. Widerruf sowie die Anzeige gemäß § 76 Abs. 5 MinBestG,
4. die Voranmeldung für die Mindeststeuer gemäß § 77 Abs. 1 MinBestG.
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