BundesrechtBundesgesetzeMindestbesteuerungsgesetz5. Abschnitt Ermittlung des Effektivsteuersatzes und des Ergänzungssteuerbetrages§ 46

§ 46Ermittlung des Effektivsteuersatzes einer Unternehmensgruppe für ein Steuerhoheitsgebiet

In Kraft seit 31. Dezember 2023
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