RS0132069 – OGH Rechtssatz
Der Einsatz von akustischen Aufnahmegeräten fällt nur dann unter § 22 MedienG, wenn die Aufnahme zur Ausstrahlung im Hörfunk bestimmt ist.
…die Tonbandaufnahme einer Besprechung ohne Zustimmung des Gesprächspartners grundsätzlich rechtswidrig ist (6 Ob 236/19b [ErwGr 1.2.]; 6 Ob 82/18d [ErwGr 4.1.]; vgl RS0031784 [T1]) und selbiges auch für die Aufnahme von Telefongesprächen gilt (6 Ob 82/18d [ErwGr 4.1.]; RS0031784…
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