(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.
(1a) § 1 erster Halbsatz, § 1 Z 7, § 2 Abs. 2 Z 2, § 2 Abs. 4, § 4 Abs. 1, Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1 Z 3, § 7 Abs. 5, § 8 Abs. 1 Z 1 sowie der Entfall von § 8 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 298/1995 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung, § 3 sowie § 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 298/1995 mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
(1b) Die §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10 und 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut
1. hinsichtlich des § 2 Abs. 4 die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
2. hinsichtlich des § 6 die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und
3. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
§ 76 LWG · LWG · Landtagswahlgesetz
§ 76 § 76*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
…und 76 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft. (3) Kundmachungen, Veröffentlichungen bzw. Auflagen zur öffentlichen Einsicht nach den §§ 11 Abs. 2, 22 Abs. 3, 23 Abs. 1 und 2, 32 Abs. 5, 33 Abs. 3 und 4, 35 Abs. 3, 52 Abs. 2, 58…
§ 14 § 14*) Besorgung von Aufgaben durch den Wahlleiter
…jene Geschäfte zu besorgen, die ihnen nach diesem Gesetz ausdrücklich zugewiesen sind. (2) Der Vorsitzende der Landeswahlbehörde kann eine Überschreitung der in den §§ 11 , 12 und 37 festgesetzten Fristen für zulässig erklären, falls deren Einhaltung infolge von Störungen des Verkehrs oder aus sonstigen unabweislichen Gründen nicht möglich ist. Durch…
§ 13 § 13*) Enthebung von Mitgliedern
…nach § 7 Abs. 3 erfüllt, als Mitglied der Wahlbehörde zu bestellen. Ist das betroffene Mitglied ein Richter, so richtet sich die Nachbestellung nach § 11 Abs. 1 zweiter Satz. Ein Mitglied kraft Amtes ist diesfalls durch seine Vertretung im Amt zu ersetzen. (4) Hat eine Partei innerhalb der in Abs…