LWA-G
Gliederung
1. Abschnitt Maßnahmen zur Bewältigung von teuerungsbedingten Mehraufwendungen
§ 1 Maßnahmen zur Bewältigung von Mehraufwendungen
(1) Mit diesem Bundesgesetz soll ein finanzieller Beitrag des Bundes zur leichteren Bewältigung von Aufwendungen des täglichen Lebens von akut unterstützungsbedürftigen Personen und Haushalten geleistet werden. Zu den Maßnahmen des Bundes zählen:
1. Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen (§ 2) und
2. Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler (§ 3b).
(2) Der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 ab 2027 28 Millionen Euro jährlich und für Zuwendungen gemäß Abs. 1 Z 2 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt.
§ 1 LWA-G · LWA-G · Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
§ 1 Maßnahmen zur Bewältigung von Mehraufwendungen
…2. Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler ( § 3b ). (2) Der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 ab 2027 28 Millionen Euro jährlich und für Zuwendungen gemäß Abs. 1 Z 2 15 Millionen Euro jährlich zur…
§ 14 Inkrafttreten
…§ 14. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft. (2) § 1 Abs. 2a in der Fassung des Bundesgesetzes…
§ 6 Richtlinien des Bundes
…§ 6. (1) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz legt in Richtlinien die näheren Voraussetzungen für die Verwendung der Mittel für Unterstützungsleistungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 fest. Die Richtlinien haben insbesondere folgende Punkte zu enthalten: 1. Rechtsgrundlagen, Ziele, 2. den Gegenstand und die Beschreibung sowie…
§ 5 Abwicklung
…§ 5. (1) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat sich zur Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 geeigneter Stellen zu bedienen und mit diesen eine Vereinbarung darüber zu schließen. Zur Durchführung der Abwicklung können diese geeignete…
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